Herzlich Willkommen
													Schön, dass Sie uns auf unserer Webseite besuchen. Hier finden Sie einen Überblick über unsere Berufs- und Beratungskompetenz. 
													Die Anwaltskanzlei Dr. Kaumanns Rechtsanwälte bietet Ihnen alle Leistungen im zivil- bzw. zivilprozessrechtlichen Bereich.
													
													Persönlich und unkompliziert. Für Einzelpersonen und Unternehmen.
													Sprechen Sie uns an.
												
Wie bieten Ihnen zivilrechtliche Beratung auf höchstem Niveau
Kanzleiprofil
													Im Jahr 1970 übernahm Dr. Heiner Kaumanns die Kanzlei des verstorbenen Rechtsanwaltes Dr. Werner Beyer, aus der 1972 mit dem Eintritt des Ende 2004 
													ausgeschiedenen Sozius Dr. phil. Rudolf Hutmacher die Anwaltskanzlei Dr. Kaumanns Rechtsanwälte entstand. Seit nunmehr über 
													40 Jahren setzen sich die Rechtsanwälte Dr. Kaumanns Rechtsanwälte für die Rechte ihrer Mandanten ein.
													
													Die langjährige Berufserfahrung, so gewonnene Kompetenz und Erfahrung sind der Schlüssel zum Erfolg.
													
													Ständige Fortbildung ist in der Anwaltskanzlei Dr. Kaumanns Rechtsanwälte eine Selbstverständlichkeit.
													Dies gilt nicht nur in Hinblick auf neue Gesetze, Rechtsprechung und Literatur, sondern insbesondere auch für die zunehmende Anzahl von Fachgebieten.
													
													Durch die engagierte und spezifizierte Tätigkeit in der Kanzlei ist eine kompetente anwaltliche Beratung und Vertretung gewährleistet.
													Unverzichtbare Grundlage des Bestrebens, den Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen, ist neben der langjährigen Berufserfahrung die
													Offenheit für innovative Ideen und technischen Fortschritt.
												
Mit uns setzen Sie auf Jahrzehnte lange Erfahrung
und gebündelte Kompetenz.
														Fachgebiete
- Miet- und Pachtrecht
 - Wohnungseigentumsrecht
 - Baurecht
 - Erbrecht
 - Allgemeines Zivilrecht / Vertragsrecht
 
Miet- und Pachtrecht
																Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Qualifikation im Bereich des Miet- und Pachtrechts. 
																Sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite können vielschichtige Problemfelder auftreten, bei denen die 
																Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe hilfreich ist. Zu nennen sind beispielsweise Streitigkeiten über die Mietzinszahlung, 
																Mängelanzeigen, Minderung der Miete oder die Frage, wann die zu Beginn des Mietverhältnisses gezahlte Kaution nach dessen
																 Beendigung abzurechnen und auszuzahlen ist. Als weiterer klassischer Bereich anwaltlicher Tätigkeit sind die Beendigung des 
																 Mietverhältnisses und die anschließende Räumung des Mietobjekts zu nennen.
																 
																 Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie in allen Anliegen im Bereich des gewerblichen Mietrechts. 
																 Im Bereich des gewerblichen Mietrechts werden typischerweise langfristige Verträge abgeschlossen,
																 von denen sich beide Parteien nicht ohne weiteres wieder vorzeitig trennen können sollen. 
																 Insofern besteht hier schon vor Abschluss der Verträge ein besonderes Beratungsbedürfnis, um nachfolgende Streitigkeiten möglichst schon im Vorfeld zu vermeiden.
															
Wohnungseigentumsrecht
																Das Wohnungseigentumsrecht umfasst insbesondere die Verhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander sowie das Verhältnis zum 
																Verwalter oder zum Beirat. Wir beraten Sie bei Problemen mit der WEG-Verwaltung, Streitigkeiten zwischen Miteigentümern, 
																der Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Fragen zum Zustandekommen von Beschlüssen und vielem mehr.
																
																In allen Bereichen des WEG-Rechts vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht.
															
Baurecht
																Unsere Tätigkeit im Baurecht umfasst die Beratung und Vertretung zu allen Bereichen aus dem privaten Baurecht. 
																Dies gilt insbesondere für den Abschluss und die Abwicklung von Werkverträgen einschließlich der vielfältigen Gewährleistungsrechte.
																
																Sowohl Bauherren als auch Bauunternehmer und Handwerkern stehen wir bei den zahlreichen technischen und rechtlichen Fragen von Bauvorhaben unterstützend zur Seite.
															
Erbrecht
																Weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Erbrecht.
																Wer erbt oder vererben will, sieht sich mit komplexen juristischen Fragen konfrontiert.
																Wir unterstützen Sie vorausschauend bereits zu Lebzeiten, denn durch die Gestaltung von Testamenten, 
																Erbverträgen oder Schenkungen können oftmals schon im Vorfeld akzeptable und sinnvolle Lösungen für die Beteiligten gefunden werden.
																
																Ist der Erbfall eingetreten, stehen wir Ihnen mit anwaltlichem Rat zur Seite, sei es, um eigenen Ansprüche durchzusetzen oder eine unberechtigte Inanspruchnahme abzuwehren.
															
Allgemeines Zivilrecht / Vertragsrecht
																Zivilrechtlichen Fragestellungen begegnet jeder – und das fast täglich.
																Oftmals wird einem diese Tatsache aber erst klar, wenn es zu Problemen kommt.
																Wir beraten und vertreten sowohl Verbraucher als auch Unternehmer zu folgenden Schwerpunkten:
																
																
- Kaufvertragsrecht
 - Werkvertragsrecht
 - Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
 - Gestaltung und Abwicklung von Verträgen
 - Schadensersatzansprüche
 - Deliktsrecht